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Vortrag zum Thema: Witwen und Witwerrente - Was Hinterbliebene wissen sollten!

Der Tod der Partnerin oder des Partners bedeutet für viele Menschen einen tiefen Einschnitt. Unter welchen Voraussetzungen wird Witwen- oder Witwerrente gezahlt? Was versteht man unter dem „Sterbevierteljahr"? In welcher Höhe wird eigenes Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet? Gibt es Möglichkeiten, die Einkommensanrechnung zu vermindern oder sogar zu vermeiden? In welchen Fällen kann ein Rentensplitting unter Ehegatten eine Alternative zum Bezug einer Witwen- oder Witwerrente sein?

Melden Sie sich zur Platzreservierung bitte vorher bei uns an oder kommen Sie einfach vorbei.  Kartenvorverkauf in unserem DRK Mehrgenerationenhaus möglich (Beitrag: 5,00 Euro).

Euer Team vom Mehrgenerationenhaus im Herzen der Stadt  

DRK Mehrgenerationenhaus Sebnitz

Schandauer Straße 10

01855 Sebnitz

Telefon: 035971 / 80 63 29

E-Mail:   mgh@drk-sebnitz.de

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