rotkreuzkurs-eh-header-alt.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

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Rotkreuzkurse Erste Hilfe

Erste-Hilfe Aus- und Fortbildung

im barrierefreien Schulungssaal

Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter:

Kursanmeldung 

Übersicht über Rotkreuzkurse Erste Hilfe

LehrgangLehrgangsumfangLehrgangsbeschreibung
Rotkreuzkurs EH  Ausbildung9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten Grundlehrgang für alle; Voraussetzung für Führerscheine der Klasse A,B,C, Pflicht für Übungsleiter in Sportvereinen, betriebliche Ersthelfer etc.
Rotkreuzkurs EH am Kind9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten Erste Hilfe bei Kindernotfällen und Kinderkrankheiten
Rotkreuzkurs EH Fortbildung9 Unterrichtseinheiten à 45 MinutenFortbildungslehrgang für betriebliche Ersthelfer 

Ansprechpartnerin


Jirina Ringel

Tel: 035971 74716 
erste-hilfe@drk-sebnitz.de

Themen und Anwendungen

  • Eigenschutz und Absichern von Unfällen
  • Helfen bei Unfällen
  • Wundversorgung
  • Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
  • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung
  • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten

"Richtig helfen können – ein gutes Gefühl!" Diese Lehrgänge liefern Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.

Erste Hilfe - Verfahren zur Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

Ausnahmen:

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    Sie müssen dort einen Gutschein beantragen, siehe Link
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, siehe Link

 So geht die Kostenübernahme durch die BGW

Zum 01.11.2017 änderte die BG Gesundheits- und Wohlfahrtspflege ihr
Abrechnungsverfahren für betriebliche Ersthelfer. Sollte Ihr Unternehmen dort versichert sein, bitte informieren Sie sich über:
www.bgw-online.de/DE/Leistungen-Beitrag/Praevention/Erste-Hilfe/Erste-Hilfe-Kostenuebernahme_node.html;jsessionid=728E5727AB7A5287D6207F2A109F293C

Mithilfe des Online-Verfahrens lässt sich unkompliziert überprüfen, ob für die zur Ersten Hilfe Aus- und Fortbildung vorgesehenen Personen eine Kostenübernahme durch die BGW möglich ist. Damit ergibt sich für die Unternehmen eine kleine Umstellung.

Ihre Pflicht: Nutzen Sie das Online-Verfahren, um jemanden zur Schulung anzumelden.
Ihr Vorteil: Sie erhalten eine Liste der Teilnehmenden zum Ausdrucken.
Kostenübernahmebestätigung: Die Liste ist die Bestätigung für die Kostenübernahme durch die BGW zur Vorlage bei der Ausbildungsstelle.

Bitte holen Sie für Erste Hilfe Kurse vorab die Kostenzusage ein.

Melden Sie Ihre Teilnehmer bei der BGW unter diesem Link an und geben Sie den Teilnehmern das bestätigte unterschriebene Formular im Original mit. Sollte für Teilnehmer keine Kostenübernahmeerklärung vorliegen, müssen wir dem Unternehmen die Teilnehmer in Rechnung stellen.

Datenschutzinformation Erste Hilfe Lehrgang

Verantwortlich ist

DRK Kreisverband Sebnitz e.V.

Schillerstraße 44a, 01855 Sebnitz

Telefon: +49 (0)35971 7470

E-Mail: info@drk-sebnitz.de

www.drk-sebnitz.de

 

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o.g. Adresse oder unter datenschutz@drksachsen.de. Die Kontaktdaten sind darüber hinaus über die Homepage des DRK Kreisverbandes Sebnitz e. V. verfügbar.

Ihre Rechte

Als betroffene Person haben Sie nach Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) folgende Rechte.

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).

Beruht die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung, so dürfen Sie diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO).

Sie haben das Recht, zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß der DS-GVO im Zusammenhang stehenden Fragen unseren oben genannten Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen (Art. 28 Abs. 4 DS-GVO).

Beschwerderecht

Sie haben das Recht sich an unsere Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die DS-GVO oder eine andere datenschutzrechtliche Vorschrift verstößt (Art. 77 DS-GVO). Unsere Datenschutzaufsichtsbehörde erreichen Sie unter:

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Herr Andreas Schurig

Devrientstraße 5, 01067 Dresden

Telefon: +49 (0)351 85471-101

Email: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: www.datenschutz.sachsen.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Mit Ihrer Anmeldung für einen Erste Hilfe Lehrgang stellen Sie uns Ihre für die Teilnahme und die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung erforderlichen Daten freiwillig zur Verfügung. Dies sind insbesondere Ihr Name, Vorname, Geburtsdatum, Kontaktdaten und Wohnanschrift sowie weitere mit dem angemeldeten Kurs verbundene Informationen. Erfolgt Ihre Anmeldung direkt über das Unternehmen, für welches Sie tätig sind, verarbeiten wir auch diese Informationen.

Alle Daten verarbeiten wir zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus Ihrer Anmeldung und Anerkennung unserer AGB einschließlich der Abrechnung unserer vertraglich erbrachten Leistung. Weitere Verarbeitungen resultieren aus verbundenen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten.

 Empfänger Ihrer Daten

Personenbezogenen Daten werden nur den Mitarbeitern zugänglich gemacht, die für die entsprechenden Aufgabenerfüllungen zuständig und auf Verschwiegenheit verpflichtet sind. Das sind unsere Ausbilder und Dozenten sowie unsere Buchhaltung. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsdurchführung oder aus gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist, beispielsweise an Ihr Unternehmen oder Berufsgenossenschaft.

Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter können zu den genannten Zwecken Daten erhalten. Dies sind beispielsweise unsere IT-Dienstleister. Diese sind vertraglich verpflichtet, die Daten ausschließlich für die von uns vorgegebenen Aufgaben zu verwenden.

Speicherdauer der Daten

Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten für die Dauer des Vertragsverhältnisses, was auch die Anbahnung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses umfasst.

Die Daten können über die Beendigung des Vertrages hinaus gespeichert werden, soweit dies zur Abwicklung des Vertrages, zur Rechtsverfolgung bzw. –verteidigung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. So unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentations-pflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) bzw. der Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung und Dokumentation betragen bis zehn Jahre.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Mit Ihrer Anmeldung müssen Sie grundsätzlich nur die Daten zur Verfügung stellen, die für Teilnahme am Kurs erforderlich oder zu deren Erhebung wir vertraglich oder gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten müssen wir in der Regel die Teilnahme ablehnen.